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   LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02   

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LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02 (https://dejure.org/2003,16006)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.06.2003 - L 9 EG 59/02 (https://dejure.org/2003,16006)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - L 9 EG 59/02 (https://dejure.org/2003,16006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare Rückwirkung eines EuGH-Urteils; Grundsatz der Rechtssicherheit auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit; Erschütterung der sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine in Bayern lebende Türkin; Ex nunc-

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, wozu die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Angesichts der vom Gerichtshof klar umrissenen Ausnahmeregelungen, deren Voraussetzungen die Klägerin nach obigen Ausführungen nicht erfüllt, war eine generelle Information seitens des Beklagten von Amts wegen nicht geboten, vgl. oben Bl.9 f. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Der am 15.02.2002 gestellte Antrag auf Bewilligung von LErzg wurde durch Bescheid vom 22.05.2002 im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, aufgrund der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 04.05.1999, C 262/96, könnten Ansprüche auf Leistungen für Zeiträume vor dem Erlass dieses Urteils nicht geltend gemacht werden.

    Mit der vorgenannten Entscheidung hat der Senat die zum Kindergeld nach dem BKGG ergangenen "S."-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, C-262/96 in SozR 3-6935 Allg.

  • BSG, 28.01.1999 - B 14 EG 6/98 B

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Fehlverhalten der Verwaltung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Angesichts der vom Gerichtshof klar umrissenen Ausnahmeregelungen, deren Voraussetzungen die Klägerin nach obigen Ausführungen nicht erfüllt, war eine generelle Information seitens des Beklagten von Amts wegen nicht geboten, vgl. oben Bl.9 f. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.
  • BSG, 20.12.1955 - 10 RV 225/54
    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Die höchstrichterliche Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen erscheint nämlich angesichts der Vielzahl der vor der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit anhängigen gleichgelagerten Fälle zweckmäßig, vgl. BSGE 2, 129 (132).
  • BVerfG - 2 BvR 368/93 (anhängig)
    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00

    Anspruch auf Gewährung von bayerischen Landeserziehungsgeld einer türkischen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Insoweit sind jedoch aufgrund der vorliegenden türkischen Staatsangehörigkeit die Regeln über die seit 1963 bestehende Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zu beachten, wie der Senat im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 20.12.2000 (L 9 EG 7/00) dargelegt hat, vgl. auch BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R.
  • EuGH, 22.05.1985 - 33/84

    Fragd / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955).
  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R

    Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Insoweit sind jedoch aufgrund der vorliegenden türkischen Staatsangehörigkeit die Regeln über die seit 1963 bestehende Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zu beachten, wie der Senat im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 20.12.2000 (L 9 EG 7/00) dargelegt hat, vgl. auch BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R.
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955).
  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 157/03

    "Sürül"-Entscheidung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften);

    Wie das BSG in seiner letzten Entscheidung vom 18.02.2004, B 10 EG 10/03 R, darüberhinaus ausführlich dargelegt und damit ein Urteil des Senats vom 30.06.2003, L 9 EG 59/02, in einem gleichgelagerten Fall ausdrücklich bestätigt hat, kann sich die Klägerin nach der Sürül-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999 auf die unmittelbare Anwendung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 Abs. 1 des ARB Nr. 3/80 nicht berufen, da sie LErzg für Zeiten vor dem Erlass der Sürül-Entscheidung begehrt, aber erst lange danach einen Leistungsantrag gestellt hat.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich das oben genannte Urteil des BSG sowie die einschlägigen Urteile des Senats vom 30.06.2003, L 9 EG 29/02, L 9 EG 43/02, L 9 EG 59/02, L9 EG 17/03 und L 9 EG 53/03 sowie schließlich vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, verwiesen.

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